Häufig gestellte Fragen zum Hausverwaltungswechsel.
Was sind die Steps beim Hausverwaltungswechsel?
Zunächst geht es darum, sich mit den Miteigentümern abzusprechen, um die Sache ins Rollen zu bringen. Erfahrungsgemäß sind Sie mit Ihrem Wunsch nach einer effizienteren Hausverwaltung nicht allein. Danach folgt die Überprüfung des bestehenden Vertrages (wann kann gekündigt werden?) und die Einholung von Angeboten anderer Verwaltungen. Nun gilt es auf einer außerordentlichen Eigentümerversammlung zu einer Beschlussfassung über den Verwaltungswechsel zu kommen und diesen allen Eigentümern schriftlich zukommen zu lassen. Mit der „Abwahl“ einer Hausverwaltung ist dabei in der Regel direkt die Beschlussfassung über die Beauftragung einer neuen Hausverwaltung verbunden.
Die Steps im Überblick:
- Absprache mit den anderen Wohnungseigentümern
- Überprüfung des bestehenden HV-Vertrages
- Vorstellung neuer, potentieller Hausverwaltungen (inklusive Verwaltungsangebote)
- Beschlussfassung über den Verwaltungswechsel
- Kündigung der bestehenden Hausverwaltung
LIM-Angebot: LIM-MANAGEMENT berät Sie gerne bei Fragen, die beim Verwaltungswechsel auftauchen. Wir garantieren Ihnen nicht nur bestes Service und Qualität nach der Bestellung zu Ihrem Verwalter, sondern wir unterstützen Sie gerne auch bereits im Vorfeld - völlig kostenlos und unverbindlich - bei den oben genannten Steps auf dem Weg zum Verwaltungswechsel. Kontaktieren Sie uns per Mail unter office@lim-management.at oder per Telefon unter 01 40 53 333. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Warum ist der Frühling der ideale Zeitpunkt für einen Verwaltungswechsel?
Im Idealfall übernimmt Ihre neue Hausverwaltung zum 1. Jänner des Folgejahres. Dazu muss der Vertrag bei der bestehenden Hausverwaltung bis spätestens Ende September gekündigt werden. Für die Vorbereitungen, Sondierungen und die Organisation des Beschlusses zum Verwaltungswechsel auf einer Eigentümerversammlung sollten Sie aber bereits im Mai/Juni mit Ihrem Vorhaben starten. Erfahrungsgemäß dauert es eine gewisse Zeit von der Idee des Verwaltungswechsels bis zur Kündigung der alten Hausverwaltung.
Kann ich die Hausverwaltung auch während des Jahres wechseln?
Der unterjährige Verwaltungswechsel ist eher unüblich – kann aber in bestimmten Fällen (grobe Pflichtverletzung oder Insolvenz der bestehenden Verwaltung) durchaus vorkommen. LIM-MANAGEMENT hat damit langjährige Erfahrung und die Rechtsanwälte von LIM-LAW Immobilienrecht prüfen gerne für Sie, ob in Ihrem Fall ein außerordentlicher Verwaltungswechsel möglich und sinnvoll ist. Auch wenn andere juristische Themen im Raum stehen (zB. Schadensersatzansprüche oder Ähnliches) ist LIM-MANAGEMENT Immobilienverwaltung der perfekte Partner für Sie. Denn die Rechtsanwälte von LIM-LAW Immobilienrecht können vorab und kostenlos Ihre professionelle Meinung zu rechtlichen bzw. strittigen Themen abgeben.
Woran erkenne ich eine unseriöse Hausverwaltung?
Alarmzeichen, die Sie stutzig machen sollten, sind: Fehlende Transparenz, schlechte Erreichbarkeit der Hausverwaltung, Nichttätigwerden bis hin zur Pflichtverletzung oder das Ausbleiben des Gebäudeservices.
Alarmzeichen im Überblick:
- versteckte Provisionszahlungen;
- unseriöses Abwickeln von Zusatzgeschäften;
- mangelnde Einbindung der Wohnungseigentümer in sämtliche Prozesse;
- mangelnde Nachvollziehbarkeit der Arbeitsschritte;
- mangelnde Kommunikation;
- mangelnde Dienstleistungsorientiertheit;
- Arroganz und „falsch geglaubte Sicherheit“ der Hausverwaltung (weil Sie annehmen, dass eine Abwahl den Eigentümern „eh zu mühsam ist“).
Was ist das Besondere an der LIM-MANAGEMENT Immobilienverwaltung?
Die LIM-MANAGEMENT Hausverwaltung ist Teil der Limberg-Gruppe. Dies bedeutet, dass LIM-MANAGEMENT für Ihre Kunden die Dienstleistungen der anderen Unternehmen mitnützen können und das zum Großteil kostenlos. Egal ob juristisches Know-how von den Spezialisten von LIM-LAW Immobilienrecht, Immobilienbewertungen (Gutachten) von LIM-EXPERT Immobilienbewertung, Potentialanalysen und technisches Know-how von den Architekten und Baumeistern von LIM-DEVELOPMENT oder Hilfe beim Streitschlichten von LIM-MEDIATION Immobilienmediation. Für LIM-MANAGEMENT Kunden bedeuten diese Unternehmens-Symbiosen schon während des Wechsels: Gesparte Zeit und gespartes Geld (auch später gibt es viele Vorteile: z.B. bei der Vermittlung einer Wohnung durch LIM-BROKER Immobilienvermittlung).
Das LIM-WECHSELSERVICE im Überblick:
- Evaluierung des bestehenden Verwaltungsvertrages und der letzten Betriebskostenabrechnung und Aufzeigen von möglichen Einsparungspotentialen (unverbindlich und völlig kostenlos in Kooperation mit den Juristen von LIM-LAW Immobilienrecht).
- Legung eines kostenlosen und unverbindlichen Anbots unter Beilage eines vollständigen Leistungsverzeichnisses zur Übernahme der Verwaltung.
- Vorbereitung und Versand der Umlaufbeschlüsse samt Begleitschreiben (bei Bedarf: Evaluierung der Adressen aller Miteigentümer, falls nicht vorhanden).
- Auswertung der Beschlussformulare.
- Bekanntgabe und Aushang der Beschlussergebnisse an sämtliche Wohnungseigentümer.
- Kündigung der bestehenden Verwaltung (auch wenn rechtliche Themen mit der Vorverwaltung im Raum stehen – zB. Schadenersatzansprüche – ist LIM-MANAGMENET die perfekte neue Hausverwaltung für Sie!)
LIM-Service: LIM-MANAGEMENT garantiert Transparenz, Verlässlichkeit, 24-Stunden-Erreichbarkeit (Notrufnummer), Effizienz, Wirtschaftlichkeit und eine Partnerschaft auf Augenhöhe.